USA-Geschäft

Handlungsbedarf bei der Umsatzsteuer

In Sachen Umsatzsteuer läuft in den USA einiges anders als in Deutschland. Dort kocht jeder Bundesstaat sein eigenes Süppchen.

Handlungsbedarf bei der UmsatzsteuerFoto: REDPIXEL-stock.adobe.com

Eine wie in Deutschland verbreitete Umsatzsteuer auf Bundesebene wird in den USA nicht erhoben. Hingegen besteht in beinahe sämtlichen Bundesstaaten eine dem deutschen Steuerrecht vergleichbare Umsatzsteuer – die Sales and Use Tax – deren Höhe zwischen den Bundesstaaten erheblich variiert.

So gehören Tennessee, Louisiana oder auch Washington beispielsweise zu den Bundesstaaten, in denen die kombinierte Steuerbelastung aus bundesstaatlichen und lokalen Umsatzsteuersätzen am höchsten ist. In Oregon oder Montana zahlt man hingegen überhaupt keine Umsatzsteuer.

In einer Sache zogen die Bundesstaaten jedoch lange an einem gemeinsamen Strang: Nämlich, dass die Pflicht zur Umsatzsteuerabführung erst mit einer physischen Präsenz im Bundesstaat, einem so genannten Nexus, gegeben ist.

Eine Betriebsstätte begründet einen solchen Nexus. Aber nicht nur mit Räumlichkeiten. Sondern auch, wenn durch leitende Angestellte regelmäßig Geschäfte in den USA verhandelt und abgewickelt werden. Oder die Montage einer Anlage auf einmal länger dauert als gedacht. Die Regelung, ab wann das Merkmal einer physischen Präsenz vor Ort gegeben ist, hat in der Vergangenheit schon so manchen Unternehmer böse überrascht: mit saftigen Nachzahlungen.

Darum mussten sich Unternehmen aus dem Online- und Softwarehandel lange keine Sorgen machen – sie konnten die Umsatzsteuerpflicht meist umgehen.

Der Rechtsstreit Wayfair hat die physische Präsenz als Kriterium für das Vorliegen eines Nexus beseitigt. In seiner Entscheidung kam der U.S. Supreme Court zum dem Schluss, dass es für einen Bundesstaat angebracht sei, die „wirtschaftliche Präsenz“ (Economic Nexus) als neuen Maßstab für einen Nexus einzuführen, wie zum Beispiel der Bundesstaat South Dakota, der Tätigkeiten von Unternehmen, die eine jährliche Verkaufsschwelle von 100.000 US-Dollar oder 200 separate Transaktionen pro Jahr in einem Bundesstaat überschreiten, als Nexus einstufte.

Die Großzahl der Bundesstaaten sind diesem Urteil inzwischen gefolgt. Natürlich wieder nicht einheitlich. Die Umsatzkriterien beziehungsweise das Geschäftsvolumen für das Vorliegen eines „Economic Nexus“ sind von Staat zu Staat unterschiedlich. Jedes ausländische Unternehmen, das Güter in die USA verkauft oder Dienstleistungen in den USA erbringt, kann hiervon betroffen sein. Ob und wie Umsatzsteuer gezahlt werden muss, bestimmt sich nach den Vorschriften des Bundesstaates und der Sachverhaltslage.

Tipp: Das Webseminar "Sales & Use Tax in den USA" am 27. April 2021 gibt detailliert Auskunft zu Steuerfragen im US-Geschäft.

Quelle: gtai/IHK Hannover

Katrin Glaser

Katrin Glaser

International und internationale Fachkräfte
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