Förderprogramm „KI4KMU
Geld für KI-Methoden
Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklung.-Vorhaben, die einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem für die Lösungskonzepte relevanten aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden ansetzen.
Das Themenspektrum umfasst:
- automatisierte Informationsaufbereitung;
- digitale Assistenten: z. B. für Personen in gefährlichen bzw. belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich (u. a. eingeschränkte bzw. ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen);
- Computer Vision/Bildverstehen;
- Sprach- und Textverstehen: domänenspezifische Inhalte (mit Ausnahme der in Nummer 1.1 genannten Einschränkungen), zielgruppenspezifische Inhalte (z. B. Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler), privacy-by-design-Ansätze bei solchen Systemen;
- datengetriebene Systeme und Datenengineering;
- Grundfragen zu intelligenten Systemen: z. B. Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung;
- neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.
Die Vorhaben sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:
- Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz;
- Logistik, Mobilität und Automobil;
- Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung;
- innovative nutzerorientierte Dienstleistungen;
- Daten- und IKT-Wirtschaft.
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie weitere Verbundpartner. Im Rahmen von Verbundprojekten sind zusätzlich auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen sowie Hochschulen, universitäre wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Interesse antragsberechtigt, soweit sie in der Rolle als Technologielieferant oder Testanwender benötigt werden.
Antragsverfahren und Fördervolumen
Gefördert werden Vorhaben bis zu 100.000 Euro. KMU bekommen 50 Prozent Zuschuss, größere Unternehmen 35 Prozent. In Einzelfällen sind sogar bis zu 75 Prozent möglich. In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen vorzulegen. Diese können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit eingereicht werden. Der nächste Bewertungsstichtag für Projektskizzen ist der 15. April 2021.
- Die ausführliche Bekanntmachung der Förder-Richtlinie finden Sie auf der Seite des Bundesforschungsministeriums.
- Zum Projektträger DLR gelangen Sie hier.
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