Land passt Corona-Verordnung an

E-Mail reicht nicht mehr

Zum 6. August 2020 gelten in der baden-württembergischen Corona-Verordnung neue Regeln für die Datenverarbeitung und bei der Maskenpflicht. Die Geltungsdauer der Verordnung wurde bis 30. September 2020 verlängert.

E-Mail reicht nicht mehrFoto: winyu-stock.adobe.com

Die Landesregierung listet folgende erste Änderungen an der zum 1. Juli 2020 neu gefassten Corona-Verordnung als wesentlich auf:

Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der Verordnung der Landesregierungüber infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) wird bis zum 30. September 2020 verlängert.

Maskenpflicht

  • Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Ab 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Die Maskenpflicht an Schulen gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in zugehörigen Sportanlagen beziehungsweise Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.

Datenverarbeitung

  • Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wird gestrichen, da die Datenverarbeitung mittels E-Mail – insbesondere etwa die Kontaktaufnahme durch Gesundheitsbehörden – häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung entsprechen.
  • Bei Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung.
  • In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.

Die vollständige Corona-Verordnung in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung gibt auf der Website der Landesregierung.

Jennifer Jakob

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Vincent Schoch

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