Harter Lockdown
Bis 7. März verlängert
Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:
- Die bisherigen Maßnahmen (Beschränkung der Kontakte, Pflicht zum Tragen von Masken, Schließung des Einzelhandels außer für Geschäfte des täglichen Bedarf, Schließung der Gastronomie und der Hotels (außer für Übernachtungen von Geschäftsreisenden), Schließung von Dienstleistungen mit engem persönlichen Kontakt bleiben bestehen.
- Ausnahme sind Friseurgeschäfte, die am 1. März wieder öffnen dürfen.
- Bei der Öffnung sollen Schulen und Kitas vorausgehen. Dies liegt in der Entscheidung der Länder.
- Sinkt die Inzidenz unter 35, können die Länder weitere Öffnungsschritte beschließen. Beim Einzelhandel sollen dabei pro Kunde 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Geöffnet könnten zudem Museen sowie andere körpernahe Dienstleistungen.
- Schnelltests zur Eigenanwendung sollen bei der Öffnung eine Rolle spielen. Der rechtliche Rahmen durch die Änderung der Medizinprodukteverordnung ist geschaffen, allerdings stehen noch keine solchen Tests zur Verfügung.
Mehr zu den Beschlüssen auf der Website der Bundesregierung
Wie die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in Baden-Württemberg umgesetzt werden, ist noch nicht klar. Wir informieren Sie umgehen.
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