Wer prüft Finanzanlagenvermittler?

Betriebe brauchen regionale Betreuung

Die IHK-Vollversammlung spricht sich dafür aus, die Aufsicht und Erlaubniserteilung über die Branche der Finanzanlagenvermittler bei den IHKs zu belassen.

Betriebe brauchen regionale BetreuungFoto: Picture-Factory - Fotolia.com

Grund für den Beschluss des Unternehmerparlaments sind Pläne der Bundesregierung, Aufsicht und Erlaubniserteilung ab 2021 auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Derzeit entscheiden die Bundesländer über die Aufgabenzuständigkeit. In Baden-Württemberg ist sie auf die Industrie- und Handelskammern übertragen. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass gerade kleine Betriebe der Branche einen regionalen Ansprechpartner benötigen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. „Die jetzige Struktur ist akzeptiert und trägt dem Verbraucherschutz Rechnung.“

Wirtschaft befürchtet hohe Kosten
Die IHK Reutlingen beaufsichtigt regional derzeit 538 Vermittler. Sie geht davon aus, dass eine zentrale Aufsicht in Bonn die Kosten für den einzelnen Gewerbetreibenden für Erlaubniserteilung, Registrierung und Prüfung der Prüfberichte deutlich erhöht. „Diese Kosten werden auf Dauer kleinere Anbieter aus dem Markt drängen. Damit ist dann weder dem Wettbewerb noch den Verbrauchern gedient, die weniger Auswahl haben werden“, so Epp. Zudem ist zu befürchten, dass eine zentrale Bearbeitung von Anträgen die Verfahren in die Länge ziehen. Bei der IHK werden Erlaubnisse oder Prüfungen bei Vorliegen der nötigen Unterlagen in der Regel in wenigen Tagen abgearbeitet.

In Schreiben an die Bundestagsabgeordneten aus der Region plädiert die IHK Reutlingen für die Beibehaltung der jetzigen Lösung. Mehrere Maklerverbände haben sich ebenfalls dafür ausgesprochen.

Mehr zum Berufszugang für Finanzanlagenvermittler

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite