Sperrstunde in Landreisen Reutlingen und Tübingen
Beschränkungen für Alkoholverkauf
Grundlage ist eine Verfügung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom Freitag, 23. Oktober. Demnach haben Landkreise mit einer Inzidenz von über 50 Corona-Fällen/100.000 Einwohner die Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbots von Alkohol ebenfalls ab 23 Uhr zu verfügen. Dies gilt an allen Wochentagen.
Die Verfügung für den Landkreis Reutlingen mit den Regelungsdetails finden Sie hier.
Die Verfügung für den Landkreis Tübingen finden Sie hier.
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