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Beitragsbescheide treffen ein

Seit dieser Woche läuft bei der IHK Reutlingen die diesjährige Beitragsveranlagung. 13.349 Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, erhalten per Post ihren Beitragsbescheid. Kleinunternehmen folgen Mitte Mai.

Beitragsbescheide treffen einFoto: Gina Sanders - stock.adobe.com

Der IHK-Beitrag besteht aus Grundbeitrag und Umlage. Der Grundbeitrag reicht bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, von 180 bis 3.000 Euro bei sehr großen Firmen. Der Umlagehebesatz auf Ertrag beziehungsweise Gewinn beträgt derzeit 0,16 Prozent. Der Satz wurde seit Mitte der 1990er-Jahre kontinuierlich von 0,48 Prozent auf den derzeitigen Satz gesenkt. Die Firmen in der Region sparen dadurch im Vergleich zu früher sieben Millionen Euro.

Zunächst werden die Beiträge vorläufig veranlagt. Sobald die Finanzverwaltung der IHK die tatsächlichen Erträge oder Gewinne mitgeteilt hat, werden die vorläufig veranlagten Jahre abgerechnet. Das ist auch der Grund, warum es manchmal zu Nachforderungen der IHK oder auch zu einer Rückerstattung von Beiträgen kommen kann. Die Zahlungsfrist für dem IHK-Beitrag beträgt zwei Wochen. Wichtig: Die IHK mahnt nur einmal.

Die IHK weist darauf hin, dass Stundungen oder Ratenzahlung auf Antrag möglich sind. Das Mitgliedsunternehmen muss jedoch eine wirtschaftlich schwierige Lage versichern.

Was passiert mit den Beiträgen?
Mit den Beiträgen finanziert die IHK übrigens nur Aktivitäten, die sie keinem Kunden individuell in Rechnung stellen kann oder für die die IHK-Vollversammlung als höchstes Entscheidungsgremium eine solidarische Finanzierung beschlossen hat. Im Wesentlichen werden über die Beiträge daher Aktivitäten der Interessenvertretung finanziert.

Doppelzahlung vermeiden
Sie sind Unternehmerin oder Unternehmer und haben eine GmbH & Co. KG? Die IHK will solche Betriebe vor einer Doppelzahlung des IHK-Grundbeitrags schützen. Dazu hat die IHK eine Sonderregelung in ihrer Beitragsordnung. Diese besagt, dass sich für eine kammerzugehörige Kapitalgesellschaft der Grundbeitrag um 50 Prozent ermäßigen kann, wenn sich deren gewerbliche Tätigkeit auf die Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nur einer Personengesellschaft beschränkt. Dazu muss diese Gesellschaft ebenfalls Mitglied bei der IHK Reutlingen sein. Der Vertreter der Gesellschaft muss lediglich einen formlosen Antrag an die IHK stellen.

Mehr zu Beitrag und Mitgliedschaft

Mehr zur Arbeit der IHK finden Sie im Leistungsbericht 2020 der IHK.

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