Bundeskabinett beschließt Pflicht
Firmen müssen jetzt testen
Demnach müssen Unternehme jedem Mitarbeitenden in Präsenz mindestens einmal pro Woche einen Test anbieten. Beschäftigte mit Kundenkontakt, in Gemeinschaftsunterkünften und mit besonderen Arbeitsbedingungen müssen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Der Arbeitgeber muss Nachweise über die Beschaffung von Tests oder eine Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten vorhalten.
Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Ebenso wenig ist eine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis vorgesehen.
Selbsttests reichen aus
Der DIHK hatte sich im Vorfeld für pragmatische Lösungen eingesetzt, die nun auch inhaltlich in der Verordnung enthalten sind. So reichen Selbsttests aus, diese müssen nicht unter Aufsicht durchgeführt werden, Arbeitgeber müssen keinerlei Dokumentation über das Testergebnis und die zu testenden Personen leisten und die Testung muss nicht qua Verordnung während der Arbeitszeit erfolgen.
Außerdem hat das Bundeskabinett beschlossen, die bisherige „Home-Office"-Regelung mit leichten Nuancen vorläufig bis Ende Juni zu verlängern.