Corona-Hilfen

Durchblick behalten

Die Auszahlung der Novemberhilfen startet. Der Antrag auf Dezemberhilfe kann gestellt werden. Die Antragsstellung auf Überbrückungshilfe III ist aktuell noch nicht möglich. Eine Übersicht des DIHK hilft, den Durchblick zu behalten.

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Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen und Selbständige direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Der Bund unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten November- und Dezemberhilfe. Alle diese Betroffenen erhalten Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November sowie im Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer der coronabedingten Schließungen.

Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober beziehungsweise 30. November 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung bis einschließlich 31. Oktober 2020 gewählt werden.

  • Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30. April 2021 gestellt werden (vorher Ende Januar)
  • Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 30. April gestellt werden (vorher Ende März)

Alle Infos auf der Seite des Bundes.

Hier gibt es die Übersicht aller Hilfen im PDF-Format.

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