Im Land gilt dritte Pandemiestufe
Pflicht zur Maske wird ausgeweitet
Gründe für die dritte Pandemiestufe sind die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung.
Ergänzend zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. Oktober gilt damit in Baden-Württemberg:
- Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
- Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
- Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.
Weiter sollen die Intensivkapazitäten in den Kliniken ausgebaut und Corona-Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen ausgeweitet werden. In Schulen gilt ab Klasse fünf die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht. Das gilt für weiterführenden sowie für berufliche Schulen. Auch an Hochschulen gilt eine weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen.
AHA-Regeln einhalten plus Lüften plus Warn-App
Die Landesregierung appelliert noch einmal eindringlich an die Bevölkerung: Jede und jeder Einzelne kann auch weiterhin mit der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Wo möglich, sollen Bürgerinnen und Bürger zudem die Anzahl ihrer Kontakte reduzieren und auf Reisen verzichten.
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