Förderung für Ausbildungsbetriebe

Azubi-Prämie und Weiterbildungszuschuss

Ausbildungsbetriebe können jetzt von erhöhten Prämien für die Neueinstellung oder die Übernahme von Auszubildenden profitieren. Zudem erhalten Betriebe eine Förderung für die Prüfungsvorbereitung ihrer Azubis.

Azubi-Prämie und WeiterbildungszuschussFoto: AntonioGuillern - istockphoto.com

Dafür wurden die Förderungen im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie, deren geänderte Fassung am 26. März 2021 veröffentlich worden ist, deutlich verbessert:

  • Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro.
  • Aber auch der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, ist verbessert worden. Neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gibt es nun auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
  • Außerdem wurde ein Lockdown-II-Sonderzuschuss (in Höhe von 1.000 Euro) für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.
  • Für den Fall, dass ein Ausbildungsplatz wegen Insolvenz des Betriebes verlorengeht, wurden auch Verbesserungen bei den Übernahmeprämien vollzogen; die Förderhöhe verdoppelt sich auf 6.000 Euro. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Förderung von pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildung und Zuschüsse zu Prüfungsvorbereitungslehrgängen
In der Zweiten Förderrichtlinie des Bundesbildungsministeriums, deren Neufassung am 30. April 2021 veröffentlicht worden ist, wurden Verbesserungen bei der Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung und eine neue Förderung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen eingeführt.

Die Fördervoraussetzungen wurden flexibilisiert, die Förderbeträge laufzeitabhängig gestaffelt und erhöht und die Förderung wurde einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich gemacht. So ist nun auch die Förderung des Auszubildende zeitweise abgebenden Stammausbildungsbetriebes möglich:

  • Zur Unterstützung einer oder mehrerer aufgrund der Pandemiebelastung des Ausbildungsbetriebs kurzfristig notwendigen Auftrags- oder Verbundausbildungen wird ein Zuschuss in Höhe von 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro gewährt.
  • Antragsberechtigt ist entweder der Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden oder – unabhängig von der Größe - der aufnehmende Betrieb oder ein Bildungsträger bspw. eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte.
  • Die Mindestdauer der förderfähigen Auftrags- und Verbundausbildung beträgt nur noch vier Wochen.
  • Eine wiederholte Förderung bis zum Höchstbetrag ist möglich.

Auftrags- und Verbundausbildung bietet sich immer dort an, wo z.B. aufgrund von Kurzarbeit oder infolge der durch das Infektionsgeschehen bedingten zeitlich befristeten Betriebsschließungen die notwendigen Voraussetzungen fehlen, um alle Lehrinhalte abzudecken. In diesen Fällen kann ein Bildungsträger oder ein anderes Unternehmen je nach Vereinbarung einen oder mehrere Teile der Ausbildung übernehmen. Mehr Informationen zur Verbundausbildung finden Sie hier

Um Auszubildende noch stärker bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung unter die Arme zu greifen, werden im Jahr 2021 außerdem besonders pandemie-betroffene Betriebe mit Zuschüssen zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge unterstützt werden, wenn sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen - auch digitalen - Lehrgängen zur Verfügung stellen. Dafür können Ausbildungsbetriebe je Auszubildender/n einmalig 50 Prozent der Kosten für einen Vorbereitungslehrgang erhalten, maximal jedoch 500 Euro.

Die Förderungen im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Petra Brenner

Petra Brenner

Ausbildung / Prüfungswesen,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiterin Ausbildung / Prüfungswesen
Schwerpunkte: Bildungspolitik, Lehrstelleninitiative Neckar-Alb, Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds Neckar-Alb, IHK-Berufsbildungsausschuss
Telefon: 07121 201-262
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht