Speisegastronomie unterstützen

Ausweitung der Außenbestuhlung

Die IHK plädiert dafür, dass die Speisegastronomie ihre Außenbestuhlung für die kommenden Wochen ausweiten darf.

Ausweitung der AußenbestuhlungFoto: MNStudio - stock.adobe.com

Aus Sicht der IHK sollten Städte und Gemeinden entsprechende Anträge unbürokratisch genehmigen oder generell eine maßvolle Überschreitung der Fläche zulassen. Grund: Die Speisegastronomie darf ab dem 18. Mai in Teilen wieder öffnen. Allerdings gelten strenge Hygiene- und Abstandsregeln. Diese haben zur Folge, dass die Zahl der Tische und Plätze deutlich reduziert werden muss. "Wenn der Außenbereich erweitert werden kann, können die Gastronomen mehr Tische aufstellen und mehr Gäste bewirten", sagt Matthias Miklautz, Tourismusexperte bei der IHK. Das wird den Betrieben helfen, ihr Angebot einigermaßen rentabel anzubieten. "Nach Wochen der Schließung und des Nullumsatzes wäre das ein Beitrag, um das Geschäft wieder ans Laufen zu bekommen. Mit der Teilöffnung sind die Betriebe aber immer noch weit vom Normalbetrieb entfernt."

Natürlich ist aus Sicht der IHK eine solche zeitweise Ausweitung nur dort möglich, wo die erforderliche Bewegungsfreiheit von Fußgängern und weiteren Verkehrsteilnehmern gewährleistet werden kann. Dieses muss unbedingt im Einzelfall geprüft werden. Es könnten auch die Erlaubnisse aus 2019 unbürokratisch fortgeschrieben werden. Falls die dann vorhandenen Flächen zu knapp bemessen sind, sollte ein einfacher Antrag auf Erweiterung möglich sein, schlägt Miklautz vor.

Verzicht auf Sondernutzungsgebühren
Darüber hinaus können die Städte und Gemeinden die Betriebe ganz konkret unterstützen, indem sie auf die sonst fälligen Sondernutzungsgebühren für die Außenbewirtschaftung verzichten. "Die leeren Einkaufsstraßen der letzten Wochen haben sehr eindrucksvoll gezeigt, welche Bedeutung Gastronomie und Einzelhandel für belebte Innenstädte haben und welchen sozialen Beitrag sie damit für eine hohe Lebensqualität leisten", so der IHK-Experte. Miklautz plädiert dafür, dass Handel und Gastronomie sich etwa bei den Öffnungszeiten wieder stärker abstimmen.

Matthias Miklautz

Matthias Miklautz

Hauptgeschäftsführung
IHK-Zentrale
Position: Leiter IHK-Geschäftsstelle Zollernalbkreis
Schwerpunkte: Regionalmanagement Zollernalbkreis, IHK-Gremium Zollernalbkreis: Geschäftsführung, Branchenbetreuung Tourismus, Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten
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