Kostenlose Corona-Tests enden

Arbeitgeber weiterhin in der Pflicht

Zum 11. Oktober 2021 enden die kostenlosen Bürgertests. Ausnahmen gibt es weiterhin für bestimmte Personenkreise. Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen, bleibt weiterhin bestehen.

Arbeitgeber weiterhin in der PflichtFoto: Patrick Daxenbichler - stock.adobe.com

Ab Montag, 11. Oktober 2021 an gilt eine neue Test-Verordnung des Bundes. Danach übernimmt der Bund nicht mehr generell die Kosten für die Bürgertests. Lediglich bestimmte Personenkreise, darunter Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von den Kosten befreit. Die Tests können nach wie vor in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen vorgenommen werden.

Weiter kostenlose Tests in Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen
Keine Änderungen gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Um den Präsenzunterricht in den Schulen im Herbst und Winter abzusichern, stellt das Land für die Teststrategie an den Schulen vorerst bis Jahresende weiterhin kostenlose Tests zur Verfügung. Krankenhäuser und Pflegeheime sind weiterhin verpflichtet, nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern eine kostenfreie Testung anzubieten – sie dürfen nicht an kostenpflichtige, externe Testangebote verwiesen werden.

Ebenfalls nicht betroffen von den Änderungen sind die Beschäftigten etwa von Krankenhäusern und Pflegeheimen, die aufgrund der Vorgaben in der „Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“ regelmäßigen Testpflichten unterliegen. Auch diese Tests sind weiterhin kostenlos vom Arbeitgeber anzubieten.

Auch die Pflicht für Arbeitgeber (nachzulesen auf der Seite des Bundesamts für Justiz), ihren Beschäftigten kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen, bleibt weiterhin bestehen. Hier gibt es Tipps zur Umsetzung im Betrieb.

Keine kostenlosen Tests für Studierende
Das Ende der kostenlosen Test gilt auch für Studierende. Für Studierende, die sich nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht, gibt es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Bürgertest. 

Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote?

  • Kinder bis einschließlich 11 Jahre.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre (bis zum 31. Dezember 2021).
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten.
  • Schwangere (bis zum 31. Dezember 2021), da es die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für sie erst seit dem 10. September 2021 gibt.
  • Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel können sich auch nach dem 31. Dezember 2021 weiterhin kostenlos testen lassen. Für sie hat die STIKO keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen.
  • Stillende (bis zum 10. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September 2021 gibt.
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
  • Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.
Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Personal und interne Prozesse
Schwerpunkte: Bewerbermanagement, Personalentwicklung, Netzwerk Personal
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