Krämer- und Weihnachtsmärkte möglich machen
Nicht pauschal absagen

Krämer- und Weihnachtsmärkte leiden unter der Corona-Pandemie, weil sie derzeit vielerorts abgesagt werden oder, wie Weihnachtsmärkte, ausfallen sollen. Aus Sicht der IHK sollten die zuständigen Städte und Gemeinden vor einer Entscheidung unbedingt den Dialog mit den Marktbeschickern suchen, um gemeinschaftliche Lösungsansätze zu finden, sagt Vincent Schoch, Handelsexperte der IHK: „In den letzten Wochen durchgeführte Krämer- und Spezialmärkte in der Region haben gezeigt, dass corona-konforme Veranstaltungen möglich sind. Mit einem Hygienekonzept kann auf das tagesaktuelle Infektionsgeschehen reagiert werden.“ Mit einer weitläufigen Verteilung der Stände, eine Verkürzung der Öffnungszeiten und weniger eventigen Märkten können Menschenansammlungen vermieden werden. Schoch: „Krämer- und Weihnachtsmärkte sind in der Region tiefverwurzelt und tragen zu der Belebung vieler Gemeinden und Städte bei.“ Zusätzlich erweitern Krämermärkte die Grundversorgung der Einwohner, gerade im ländlichen Raum.
Hintergrund
Krämer- und Weihnachtsmärkte werden unter der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg als Veranstaltungen definiert. Dementsprechend sind Gemeinden und Städte als Veranstalter dieser Märkte verpflichtet, ein Hygienekonzept zu erarbeiten. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass sich nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig auf dem Marktgelände befinden. Diese Vorgaben führen nach Beobachtung der IHK zu vermehrten Absagen und entziehen dadurch einer ganzen Branche die Existenzgrundlage.
