Dänemark
Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen
Die Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen werden zum 1. Juli 2025 in vollem Umfang in Dänemark umgesetzt.
Doch bereits ab April 2024 besteht die Verpflichtung zur Registrierung sowie Meldung von geplanten Verpackungsmengen, die in Verkehr gebracht werden.
Unternehmen, die erstmals Verpackungen in Dänemark in Verkehr bringen, sind verpflichtet, sich im Herstellerregister Dansk Producentansvar - DPA (dänische Produzentenverantwortung) eintragen zu lassen.
Die verantwortlichen Unternehmen sind beispielsweise dänische Hersteller, Abfüller, Importeure sowie ausländische Online-Händler. Unternehmen, die nicht über eine dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, müssen einen bevollmächtigten Vertreter in Dänemark beauftragen.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der AHK Dänemark.
Die AHK bietet zudem am 12. Dezember 2023 um 11 Uhr ein Webinar an.
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