Förderprogramm
Innovative Arbeitswelten im Mittelstand
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, in denen die verbesserte Zusammenarbeit und Arbeit von Menschen mittels innovativer digitaler Werkzeuge im Vordergrund steht. Themen können z.B. der lebenslange Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Unternehmen, die intelligente Bereitstellung von Wissen bei der Arbeit oder neue Formen der Zusammenarbeit sein. Die Vorhaben sollen unternehmens- und anwendungsgetrieben sein und dauerhafte Innovationsprozesse in den Unternehmen anstoßen und eine Laufzeit von 2 Jahren nicht überschreiten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind KMUs sowie mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung weder mehr als 1.000 Beschäftigte noch einen Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro aufweisen. Zudem staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen FuE-Aufgaben (Verbundprojekte). KMU und mittelständische Unternehmen müssen die Mehrheit der im Projekt geförderten Verbundpartner bilden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Unternehmen können bis zu 60 % der projektbezogenen Kosten erstattet bekommen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bei Projekten, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen sogar 100 % der Projektkosten als Förderung erhalten. Die maximale Gesamtzuwendung für ein Verbundprojekt beträgt grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben.
Ausführliche Informationen und Hinweise sowie Ansprechpartner zum Förderprogramm: Bekanntmachung des BMBF
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