Weihnachten ohne Vollstreckung
Friedlicher Fiskus
In der Zeit vom 23. Dezember 2016 bis einschließlich 1. Januar 2017 sollen weder Vollstreckungen und Außenprüfungen durchgeführt, noch Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet werden. Wenn allerdings die Zeit drängt, hat auch die Sanftmut Grenzen: Verjährungsfristen wird die Finanzverwaltung nur um des Friedens willen nicht verstreichen lassen.
Steuerbescheide gehen zwischen den Jahren raus, was aber auch erfreulich sein könne: "Dieses Vorgehen hat sich bewährt, da auf diese Weise auch Steuererstattungen nicht verzögert werden“, sagt Finanzministerin Edith Sitzmann in einer entsprechenden Mitteilung ihres Hauses.
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