IHK: Was Firmen beachten müssen

Erst melden, dann im Ausland arbeiten

Eigentlich gibt es in der EU den Binnenmarkt ohne Grenzen und Zölle. Doch tatsächlich gelten für Unternehmen in der grenzüberschreitenden Arbeit viele Meldepflichten. Die IHK hilft beim Weg durch den Regelungsdschungel.

Erst melden, dann im Ausland arbeitentashka2000 - Fotolia.com

Die Lieferung von Waren über die Grenze ist eng verbunden mit Serviceleistungen - von der Beratung über die Montage bis zu Reparatur und Instandhaltung. Doch für die Arbeit jenseits der Grenze gelten viele unterschiedliche Meldepflichten und die variieren von Land zu Land. Gerade kleine Unternehmen verlieren schnell den Überblick, sagt Martin Fahling, Bereichsleiter International bei der IHK Reutlingen: "Meist ist schon unklar, welche Dienstleistung in welchem EU-Land meldepflichtig ist." Weiter müssen Arbeitsverträge in Landessprache vorliegen oder ein Arbeitnehmer in ausländische Tarifverträge eingeordnet und der entsprechende Mindestlohn nachgewiesen werden. Gesundheitszeugnisse oder Kontaktstellen im jeweiligen Land erhöhen den bürokratischen Aufwand.

"Ursprünglich wollte man gegen Betrug und Sozial-Dumping ankämpfen. Mittlerweile ist ein Regulierungsgewirr entstanden, das immer dichter und unübersichtlicher wird", erklärt Fahling. Dazu gehört auch die sogenannte "A1-Bescheinigung". Sie dient einem Mitarbeiter als Nachweis, dass ein Sozialversicherungsschutz in Deutschland besteht. Die Bescheinigung muss selbst für kurzzeitige und kurzfristige Auslandsaufenthalte beantragt werden.

Beratung im Einzelfall
Firmen tun sich mit der Einhaltung der Vorschriften oft schwer, sagt Katrin Glaser, die bei der IHK Reutlingen Unternehmen im Auslandsgeschäft berät. "Oft ist Betrieben nicht klar, dass sie sowohl Meldepflichten beachten wie auch die A1-Bescheinigung beantragen müssen." Die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen sind derzeit so ausgestaltet, dass sie Unternehmen eher vom Europageschäft abschrecken. "Wer einfach losfährt, riskiert empfindliche Strafen bis hin zu einem Arbeitsverbot", warnt die Expertin. Die IHK berät ihre Mitgliedsunternehmen im Einzelfall und kann über das "Enterprise Europe Network", ein Verbund von Kammern und Beratungsstellen in allen europäischen Staaten, schnell Detailfragen klären. "Diese Vernetzung zahlt sich im Tagesgeschäft immer wieder aus", so Glaser.

Einheitliches Portal
Für die grenzüberschreitende Arbeit fordert die IHK schon länger einen Rückbau der Regelungen und eine europaweite Vereinheitlichung. Ausnahmen für kurze Dienstreisen wären ein Anfang, so Fahling. "Ein einheitliches Meldeportal ist der richtige Schritt, um die derzeit kaum überschaubaren Regelungen einigermaßen in den Griff zu bekommen."

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Martin Fahling

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