Neue Ökodesign-Vorgaben in Kraft

Ersatzteile bereitstellen

Zum 1. März sind neue Verordnungen zur Ökodesign-Richtlinie in Kraft getreten. Damit kommt es zu neuen Standards für bestimmte neue Produkte hinsichtlich deren Reparierbarkeit und Effizienz. Betroffen sind vor allem Hersteller von Waschmaschinen, Geschirrspülern, Kühlschränken oder Bildschirmen.

Ersatzteile bereitstellenScreenshot: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Mit der Initiierung des Green Deals will die EU-Kommission der Energie- und Ressourceneffizienz mehr Beachtung verschaffen. Die Vorschriften sollen dafür sorgen, dass energieeffizientere und umweltfreundlichere Produkte in den Markt kommen.

Geänderte Anforderungen der EU-Ökodesign-Richtlinie: 10 Produktgruppen betroffen
Ab März 2021 gelten in der entsprechenden EU-Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EC) zehn neue Durchführungsverordnungen, jeweils für eine Produktgruppe. Diese enthalten geänderte Anforderungen, die insbesondere auf die Reparierbarkeit der Produkte, die

längere Haltbarkeit und mehr Energieeffizienz abzielen. Hersteller und Importeure von sogenannten Energieverbrauchsrelevanten Produkten, dürfen künftig nur noch Produkte auf dem europäischen Markt anbieten, wenn Ersatzteile je nach Produktgruppe sieben bis zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen verfügbar sind, sowie das Produkt grundsätzlich reparierbar ist. Eine Lieferung derselben muss innerhalb höchstens 15 Arbeitstagen nach Bestelleingang erfolgen. All diese Teile müssen mit allgemein verfügbaren Werkzeugen wechselbar sein. Montageanleitungen müssen im Internet abrufbar sein.

Die Produktgruppen mit geänderten Anforderungen:

  • Kühlgeräte
  • Waschmaschinen- und Trockner
  • Geschirrspüler
  • elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte)
  • Lichtquellen und separate Betriebsgeräte
  • externe Netzteile
  • Elektromotoren
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (Handel)
  • Transformatoren
  • Schweißgeräte

Neues Energielabel
Die neue Generation von Energielabels für fünf Produktgruppen wird in 2021 eingeführt und dadurch neu eingeordnet. Die bisherigen Energielabels bis A+++ werden ersetzt durch Labels von A bis G. Gleichzeitig sollen bisherige Produkte zu Beginn der Neueinführung noch nicht in die Gruppe A eingeordnet werden, um dadurch Anreize für mehr Energieeffizienz bei den Herstellern zu schaffen. Zusätzlich zum Energieverbrauch, ist auf den Labels ein QR-Code enthalten über den die Verbraucherinnen und Verbraucher weitere Informationen über das Produkt wie Energieeffizienz, Modellabmessungen, Art und Volumen der Kühlfächer, angebotene Mindestgarantie, in einer EU-Datenbank (EPREL) erhalten können.

Seit 1. März 2021 sind folgende Gruppen betroffen. Seit 18. März 2021 muss das neue Label verwendet werden:

  • Kühlgeräte
  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Fernsehgeräte
  • Leuchtmittel

Lampen werden ab dem 1. September 2021 neu skaliert werden. Weitere Produktgruppen mit EU-Energielabel werden in den kommenden Jahren folgen.

Die IHK berät über das Enterprise Europe Network.

Dr. Stefan Engelhard

Dr. Stefan Engelhard

Innovation und Umwelt,
IHK-Zentrale
Position: Leiter Institut für Wissensmanagement und Wissenstransfer (IHK-IWW) / Bereichsleiter Innovation und Umwelt / Head of ESA BIC Baden-Württemberg
Schwerpunkte: Innovationsberatung, Beratung zu FuE-Förderprogrammen, ESA BIC Baden-Württemberg, Regionales Innovationsmanagement Neckar-Alb, KI-Checker Neckar-Alb
Telefon: 07121 201-158
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