IHK zum Diesel-Urteil

„Entscheidung stärkt Wirtschaftsstandort“

„Das Urteil stärkt Reutlingen als Wirtschaftsstandort und Einkaufsstadt“, begrüßt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Reutlingen zwar den Luftreinhalteplan fortschreiben muss, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedoch keine Diesel-Fahrverbote verhängt werden. „Die IHK hat in der Diskussion um das Durchfahrtsverbot immer darauf hingewiesen, dass die Erreichbarkeit der Reutlinger Betriebe gewährleistet bleiben muss und Fahrverbote der heimischen Wirtschaft schaden“, so Epp. „Die jetzige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eröffnet der Stadtverwaltung einen guten Spielraum, ihre jüngsten Anstrengungen zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte weiterzuführen.“ Dazu zählt etwa die temporäre Sperrung einer Fahrspur der Reutlinger Lederstraße. Die gemessene Belastung mit Stickstoffdioxid ging dort zuletzt zurück. Laut Umweltbundesamt sank die Zahl der Überschreitungen an der Lederstraße im Jahr 2019 auf 43. In den Vorjahren waren jeweils zwischen 53 und 66 Überschreitungen gemessen worden.

Verkehrsströme analysieren
Der technische Fortschritt sowie Maßnahmen wie das neue Stadtbuskonzept werden aus Sicht von Epp die Situation weiter verbessern. Der IHK-Hauptgeschäftsführer mahnt jedoch an, dass Verkehrsströme und Pendlerbewegungen in Reutlingen laufend analysiert werden sollten, um Änderungen im Mobilitätsverhalten frühzeitig zu erkennen und die Mobilitätssysteme der Stadt dynamisch anpassen zu können.

Forderungen der regionalen Wirtschaft zur Verkehrsinfrastruktur

Thorsten Schwäger

Thorsten Schwäger

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut,
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