IHK-Vollversammlung 2020 bis 2025

Die Wahl ist entschieden

Die Wirtschaft hat gewählt. Im Mai konnten Unternehmerinnen und Unternehmer der Region per Briefwahl ihre 53 Vertreterinnen und Vertreter für die Vollversammlung, das Parlament der Wirtschaft, bestimmen.

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3.902 Unternehmen haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 9,9 Prozent. Vor fünf Jahren waren es 8,6 Prozent gewesen. Je nach Wahlgruppe schwankt die Beteiligung: Die Wahlgruppe Dienstleistungen hatte mit etwa sieben Prozent die geringste Quote, bei den Kreditinstituten lag sie mit über 56 Prozent am höchsten. In den drei regionalen Wahlgruppen der Industrie erreichte die Beteiligung zwischen 11,5 und 15,7 Prozent, im Handel zwischen 7,6 und 8,1 Prozent, bei der Energieversorgung wählten 12,9 Prozent und bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 19,6 Prozent.

Unterschiede ergeben sich auch bei der Wahlbeteiligung nach Rechtsformen. Bei den Firmen, die ins Handelsregister eingetragen sind, lag die Wahlbeteiligung bei 13,9 Prozent. Bei den Wahlberechtigten, die Kleingewerbetreibende sind, gab es eine Quote von 6,9 Prozent. Betrachtet man die tatsächlich operativ tätigen Firmen und rechnet die Verwaltungs- und Besitz-GmbHs raus, so liegt die Wahlbeteiligung höher, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp: „Üblicherweise machen klassische Familienunternehmerinnen und -unternehmer bei der Wahl mit, da sie auf vielfältige Weise in den zahlreichen Fachausschüssen, Netzwerken und den Prüfungsausschüssen der IHK vertreten sind.“

Das Durchschnittsalter der frisch gewählten Vollversammlung liegt bei 53 Jahren. 19 Kandidatinnen und Kandidaten wurden neu in die Vollversammlung gewählt und können sich gemeinsam mit den Wiedergewählten der Aufgabe stellen, das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft ausgleichend und abwägend, so wie es im IHK-Gesetz steht, zu vertreten. Der neuen Vollversammlung gehören erneut elf Frauen an. Der Wahlausschuss, der für die Durchführung der IHK-Wahl zuständig ist, hat die Liste der Gewählten gemäß IHK-Wahlordnung auf www.ihkrt.de/wahl-2020 als vierte Bekanntmachung veröffentlicht.

Erste Sitzung am 28. Juli
Die konstituierende Sitzung der neuen Vollversammlung ist für den 28. Juli geplant. Dort werden unter anderem die Präsidentin oder der Präsident sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten gewählt. Außerdem werden die Mitglieder der IHK-Gremien Reutlingen, Tübingen und Zollernalb sowie der Fachausschüsse Außenwirtschaft, Dienstleistung, Digitalisierung, Einpersonen- und Kleinstunternehmen, Finanz und Steuern, Handel, Haushalt, Medien- und Filmwirtschaft, Tourismus und Verkehr berufen.

Hintergrund: Die Vollversammlung
Die IHK-Vollversammlung ist das Parlament der Unternehmerinnen und Unternehmen in der Region Neckar-Alb. Sie fasst unter anderem die Grundsatzbeschlüsse für die politische Interessenvertretung der IHK und entscheidet über das Budget, über die Höhe von Mitgliedsbeiträgen und Gebühren. Die gewählten Unternehmensvertreter bestimmen also die wesentliche Ausrichtung der IHK. An ihre Beschlüsse sind Präsidium und Geschäftsführung gebunden. Das Unternehmerparlament trifft sich im Regelfall drei Mal pro Jahr. Der Vollversammlung der IHK Reutlingen gehören bis zu 60 Unternehmensvertreter, davon 53 unmittelbar gewählte, aus unterschiedlichsten Branchen in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb an. Sie vertreten das Gesamtinteresse von rund 42.000 IHK-Mitgliedsunternehmen in der Region Neckar-Alb.

Dr. Wolfgang Epp

Dr. Wolfgang Epp

Hauptgeschäftsführung,
IHK-Zentrale
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