Verzögerte Registrierungsmöglichkeiten

DEHSt informiert zu CBAM-Sanktionen

Seit Oktober müssen EU-Importeure von CO2-intensiven Waren wie Eisen oder Stahl ihre Importe quartalsweise melden. Die CBAM-Überwachungsbehörde hat wegen verzögerter Registrierungsmöglichkeiten nun ein angemessenes Vorgehen bei der Verhängung von Sanktionen angekündigt.

DEHSt informiert zu CBAM-SanktionenGrafik: Sebestyen Balint/shutterstock.com

Nach Gesprächen mit der IHK-Organisation und anderen Wirtschaftsverbänden hat die zuständige CBAM-Überwachungsbehörde, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), ein angemessenes Vorgehen und Erleichterungen bei der Berichterstattung zugesagt.

Um ihre Berichtspflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zu erfüllen, können Unternehmen nun bis zum 31. Juli 2024 auf Standardwerte (default values) zurückgreifen. Die Berichte können außerdem bis zum 31. Juli abgeändert werden. Die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten soll für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen nach Artikel 16 CBAM-Durchführungsverordnung oder zu anderen Nachteilen führen. Dies hat die zuständige Überwachungsbehörde, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) bekanntgegeben.

Vom CO2-Grenzausgleichsmechanismus betroffene Unternehmen müssen sich im vorläufigen CBAM-Register registrieren und dort ihre Quartalsberichte hochladen. Der Zugang zum Registrierungsportal erfolgt über das Zoll-Portal.
Hilfestellungen zur Registrierung  im Zoll-Portal

Unternehmen benötigen ein Unternehmenskonto im Zoll-Portal auf substantiellen Vertrauensniveau (ELSTER) sowie eine aktive EORI-Nummer. Informationen zur EORI-Nummer gibt es hier. Bereits bestehende Zugänge können für CBAM genutzt werden Falls Importeure/CBAM-Melder noch nicht über diese Voraussetzungen verfügen, sollten sie diese beantragen.

Die DEHSt bietet Informationen zu CBAM selbst und zur Teilnahme..

Für die direkten und indirekten Emissionen, die im Produktionsprozess der betroffenen importierten Güter entstanden sind, können noch bis zum 31.07.2024 Standardwerte verwendet werden. Die Standardwerte und ein aktuelles Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten hat die EU-Kommission auf Ihrer Webseite veröffentlicht:
Carbon Border Adjustment Mechanism - European Commission (europa.eu)

Weitere Informationen zum CBAM

Weiterführende Materialien

Katrin Glaser

Katrin Glaser

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