Anträge bis 14. September stellen
Bund fördert Elektro-Nutzfahrzeuge
Der Förderaufruf kommt von der NOW GmbH, die für das Bundesverkehrsministerium die Förderrichtlinien Elektromobilität und Ladeinfrastruktur koordiniert. Demnach sind kleine und mittlere Unternehmen nach Definition der Europäischen Kommission sowie Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Betrieb antragsberechtigt, sofern ihnen die Kommune ein Elektromobilitätskonzept bestätigt. Kommunen mit Luftreinhalteplan sind daran besonders interessiert.
Gefördert werden rein elektrisch betriebene Lieferwagen und Lkw der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie die dafür notwendige Ladeinfrastruktur. Für Installationskosten gibt es keinen Zuschuss. Die Förderung bemisst sich nach den Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrenner und beträgt maximal 40 Prozent (mit KMU-Bonus bis 50 Prozent). Die Vergabe erfolgt nach dem Windhund-Prinzip, bis die Fördersumme von rund 50 Millionen Euro ausgeschöpft ist. Das Antragsverfahren läuft im Antragssystem easy-Online bis 14. September 2020.
Zum kompletten Förderaufruf auf der Website der NOW GmbH
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