Unerlaubte Telefonwerbung

Aufschwätzer und Zeitfresser anzeigen

Ärgernis Telefonwerbung: Unternehmen können sich gegen unerlaubte Werbeanrufe wehren, indem sie diese bei der Bundesnetzagentur anzeigen.

Aufschwätzer und Zeitfresser anzeigenFoto: nazarovsergey / shutterstock.com

Unter den Begriff Telefonwerbung fallen Anrufe, die den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen fördern sollen. Beworben werden dabei oftmals Abonnements sowie Verträge zum Beispiel für einen neuen Stromtarif. Häufig sollen die Angerufenen während des Gesprächs zu einem Vertragsabschluss gedrängt werden. Als unerlaubt gilt der Anruf, wenn der Angerufene hierzu vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat.

Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. Eine Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zur effektiven Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung ist die Bundesnetzagentur auf Mithilfe der Angerufenen angewiesen.
Beschwerde einreichen auf der Seite der Bundesnetzagentur

Katharina Kreß

Katharina Kreß

Kommunikation
IHK-Zentrale
Position: Chefin vom Dienst Online-Redaktion
Schwerpunkte: Internet-Redaktion, Redaktion "WNA | Wirtschaft Neckar-Alb", Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreisgeschäftsführung Wirtschaftsjunioren
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