Unerlaubte Telefonwerbung
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Unter den Begriff Telefonwerbung fallen Anrufe, die den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen fördern sollen. Beworben werden dabei oftmals Abonnements sowie Verträge zum Beispiel für einen neuen Stromtarif. Häufig sollen die Angerufenen während des Gesprächs zu einem Vertragsabschluss gedrängt werden. Als unerlaubt gilt der Anruf, wenn der Angerufene hierzu vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat.
Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. Eine Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zur effektiven Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung ist die Bundesnetzagentur auf Mithilfe der Angerufenen angewiesen.
Beschwerde einreichen auf der Seite der Bundesnetzagentur
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