Umweltzone Reutlingen: Verhältnismäßigkeit wahren
Aufruf an Firmen
Das kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefällte Urteil zum Luftreinhalteplan in Düsseldorf sieht laut IHK vor, dass Verkehrsverbote immer auch verhältnismäßig sein müssen. Das setzt voraus, dass alle möglichen und weniger eingreifenden Maßnahmen zur Schadstoffminimierung zunächst ausgeschöpft sein müssen. „Ein generelles Fahrverbot wäre nicht verhältnismäßig“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. Aus seiner Sicht wurde in Reutlingen einiges auf den Weg gebracht – wie die Nachrüstung von schweren kommunalen Fahrzeugen und Bussen sowie das Stadtbuskonzept. „Diese Maßnahmen müssen zunächst vollständig umgesetzt sein und wirken können“, so Epp.
Zur Verhältnismäßigkeit gehört eine Abwägung von Aufwand und Nutzen. Sowohl die baulichen und technischen Maßnahmen wie die durch Fahrverbote erzeugten Umweg-Verkehre kosten Zeit wie Geld. Epp plädiert für den gesunden Menschenverstand: „Wir müssen die Situation verbessern und dürfen gleichzeitig Maß und Mitte nicht aus dem Auge verlieren.“ Aus Sicht der IHK sollte auch die Lage der Messstelle an der Lederstraße noch einmal diskutiert werden. „Einerseits hören wir, dass die Messstelle richtig ausgewählt ist und daran nicht gerüttelt werden kann. Andererseits heißt es, dass es bei der Positionierung Spielräume gibt. Das widerspricht sich“, sagt der IHK-Hauptgeschäftsführer.
Beitrag zur Luftreinhaltung
Die Unternehmen in Reutlingen und der Region sollten laut Epp ihre Aktivitäten zur Luftreinhaltung weiter ausbauen. Dazu gehören Dienst-Pedelecs, E-Auto-Ladestationen für Kunden und Beschäftigte sowie der Umstieg von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Öffentlichen Personennahverkehr. „Die Einhaltung von Grenzwerten wird nur durch viele kleine Bausteine gelingen. Das heißt im Umkehrschluss: Es lohnt auch der Einsatz jener, die bisher denken, dass es auf sie nicht ankommt.“