Vorbereitungen für den Brexit

Alles wird anders

Morgen stimmt das britische Unterhaus über das Austrittsabkommen ab, der Europäische Gerichtshof hat zudem geurteilt, dass Großbritannien die Brexit-Erklärung einseitig zurücknehmen darf. Trotzdem rät die IHK, dass sich die Betriebe auf alle möglichen Szenarien vorbereiten. „Wir können keine Entwarnung geben“, sagt Martin Fahling, Bereichsleiter International bei der IHK.

Alles wird andersGrafik: AlexLMX/iStockphoto.com

Am 29. März 2019 verlässt Großbritannien die Europäische Union. Mit den aktuellen Entwicklungen ist man einem geordneten Brexit einen Schritt näher gerückt. Trotzdem könnten Zölle, Zollanmeldungen, Zollkontrollen und Fragen nach der Anerkennung von Produktstandards wieder auf die Tagesordnung für das Geschäft mit Großbritannien kommen. „Viele Dinge, die heute keine Rolle spielen, könnten trotz Durchbruch bei den Verhandlungen auf der Tagesordnung stehen: Wie sieht es mit Verträgen aus, wie funktionieren Lieferketten, brauche ich Präferenznachweise oder bestehen Anzeigepflichten?“, nennt Fahling einige wichtige Aspekte.

Rund 400 Betriebe aus der Region sind laut IHK regelmäßig im Geschäft mit dem Vereinigten Königreich aktiv. Bei der IHK nehmen die konkreten Anfragen wegen des Brexits zu. "Die Unternehmen sind verunsichert", sagt Außenwirtschaftsexperte Martin Fahling.

Brexit-Check und Gespräch mit Experten 
Unternehmen können sich bei der IHK beraten lassen. Für den Einstieg steht der Brexit-Check auf der IHK-Webseite zur Verfügung. Er zeigt auf, in welchen Bereichen sich Unternehmen vorbereiten sollten. Am 20. November kommen außerdem Experten des DIHK und der Deutsch-Britischen Auslandshandelskammer nach Reutlingen und geben beim IHK-Außenwirtschaftsforum Tipps für den Geschäftsalltag. Fragen rund um den Brexit können IHK-Mitgliedsunternehmen zudem individuell unter brexit(at)reutlingen.ihk.de stellen.

Weitere Informationen zum Brexit:

Martin Fahling

Martin Fahling

International und internationale Fachkräfte,
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