Gleiche Bezahlung für Teilzeitkräfte
In einem Revisionsverfahren hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Minijobber bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit nicht schlechter bezahlt werden dürfen als Vollzeitarbeitskräfte, selbst wenn sie keinen Weisungen zur Arbeitseinteilung unterliegen.
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