Bei Geschäften mit Frankreich
Erweiterte Herstellerverantwortung

Konkret von dieser neuen Herstellerverantwortung betroffen sind sowohl Mineralien (u.a. Beton und Mörtel, Kalk, Kalkstein, Granit, und Sandstein, Schiefer, Granulat und Keramik), als auch andere Materialien zu denen z.B. Eisenwaren, Farben und Lacke, Sanitäre Einrichtungen, Kabel für Strom und Heizung, Zubehör für Zentralheizungen, Türen, Tore, Fensterläden, Rollläden, Isolierungen, Trennwände, Fassaden aber auch Boden-, Wand- und Deckenverkleidungen wie z.B. Teppichböden und Parkett zählen.
Produkte, die bereits einer Erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich unterliegen, sind von diesen neuen Regelungen nicht betroffen. Sollten die Produkte jedoch aufgrund von Grenzwerten nicht einer bereits existierenden Herstellerverantwortung zuzuordnen sein (Beispiel Farben und Lacke) sind die Produkte, die die Grenzwerte überschreiten, den neuen Pflichten zuzuordnen.
Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungspflichten auf dem französischen Markt, können Hersteller oder Vertreiber von Produkten und Materialien aus dem Bauwesen einem der vier zugelassenen Herstellerzusammenschlüsse Ecomaison, Valdelia, Valobat oder Ecominero beitreten. Ausländische Unternehmen sind von den neuen Regelungen insbesondere bei Direktlieferungen an in Frankreich ansässige Handwerker bzw. bei der Durchführung von Bauarbeiten in Frankreich von diesen neuen Regelungen betroffen.
Weiterführende Informationen zu dem neuen Meldeverfahren für Produkte und Materialien aus dem Bauwesen bietet die Broschüre “Frankreichspezifische Meldeverfahren”, die die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer auf ihrer Internetseite zum kostenlosen Download zur Verfügung stellt.

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