BAG-Urteil zur Lohngleichheit

Gleiche Bezahlung für Teilzeitkräfte

In einem Revisionsverfahren hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Minijobber bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit nicht schlechter bezahlt werden dürfen als Vollzeitarbeitskräfte, selbst wenn sie keinen Weisungen zur Arbeitseinteilung unterliegen.

Gleiche Bezahlung für TeilzeitkräfteFoto: sutlafk -stock.adobe.com

In dem betreffenden Rechtsstreit ging es um die Bezahlung eines Rettungsassistenten, welcher als Minijobber beschäftigt war. Er erhielt einen Stundenlohn von 12 Euro brutto, während seine Vollzeitkollegen 17 Euro bekamen.

Während das Arbeitsgericht die Klage auf nachträgliche Zahlung von 3.300 Euro abgewiesen hatte, entschied das BAG, dass eine solche Benachteiligung ohne sachlichen Grund erfolge und daher gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Die Argumentation der Arbeitgeberin, dass durch Minijobber ein erhöhter Planungsaufwand entstünde, welcher so kompensiert werde, wurde mit Hinweis auf einen ebenfalls anfallenden Planungsaufwand für Vollzeitkräfte zurückgewiesen.

BAG-Urteil v. 18. Januar 2023 – 5 AZR 108/22

Dr. Jens Jasper

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