Forfaitierungsgarantie

Für kleinvolumige Exportgeschäfte

Der Bund hat angekündigt, eine Forfaitierungsgarantie für kleinere Exportgeschäfte mit einem Wert von weniger als 10 Mio. Euro bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einzuführen.

Für kleinvolumige Exportgeschäftevege/Fotolia

Das Instrument ergänzt die bestehenden Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) und hilft insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), Zahlungsrisiken im Auslandsgeschäft zu verringern.
 
Im ersten Schritt gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller einen sogenannten Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin). Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert der Bank gegenüber für diese Forderung, d.h. bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums.

Martin Fahling

Martin Fahling

International und internationale Fachkräfte,
IHK-Zentrale
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