Auswertung des Zoll
Weniger Verstöße beim Mindestlohn
Über alle Branchen gab es im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 645 Arbeitgeberüberprüfungen im Bereich des Hauptzollamts Ulm, zu dem die Region Neckar-Alb gehört. Das sind 223 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im ersten Halbjahr 2016 gab es 60 eingeleitete Ermittlungsverfahren aufgrund von Verstößen. Diese Zahl sank auf 47 in der ersten Hälfte 2017. Laut Bundesfinanzministerium führt in der Regel die Feststellung eines Verstoßes zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Gaststätten und Baugewerbe
Im Gaststätten- und Hotelgewerbe wurden im ersten Halbjahr 2017 weniger Überprüfungen durchgeführt als noch im gleichen Zeitraum 2016. Dort waren es 100 Arbeitgeberüberprüfungen. Ein Jahr später gab es 89 Überprüfungen. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren reduzierten sich von 14 auf zehn im ersten Halbjahr 2017. Im Baugewerbe nahmen beiden Werte ebenfalls ab. Im ersten Halbjahr 2016 gab es 21 eingeleitete Ermittlungsverfahren. Diese Zahl reduzierte sich auf 17 im gleichen Zeitraum 2017.
Hintergrund
Die Zahlen gehen aus einer Anfrage der Reutlinger Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Grüne) hervor, die der IHK vorliegt. Die Daten betreffen das Gebiet des Hauptzollamts Ulm, in das auch die Region Neckar-Alb fällt. Die Zahlen beziehen sich auf das gesamte Gebiet des Hauptzollamtes, das vom Zollernalbkreis bis Ulm und von der Ostalb bis zum Bodensee reicht. Auswertungsstichtag war der 5. September 2017.
Die IHK spricht sich weiter für bürokratische Vereinfachungen beim Mindestlohn aus.
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