Steuerliche Erleichterungen

Stundungen ohne Zinsen und Zuschläge

Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind.

Stundungen ohne Zinsen und ZuschlägeFoto: Natee Meepian - Fotolia.com

Diese gelten für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Die Finanzministerin hat die Finanzämter bereits vor der Umsetzung durch den Bund auf die Hilfen vorbereiten lassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet.

Für die Anträge wird auf der Website der Finanzämter in Baden-Württemberg ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung gestellt, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für die betroffenen Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zu gewährleisten.

Darüber hinaus können auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag gesenkt werden. Wer wegen der Corona-Pandemie Probleme hat, seine Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, kann Fristverlängerungen beantragen.

Das Finanzministerium empfiehlt Unternehmerinnen und Unternehmern, sich direkt – digital oder telefonisch – an das zuständige Finanzamt zu wenden.

Zum Formular der Finanzämter Baden-Württemberg

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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