Kein Industriestrompreis
Stromsteuer sinkt

Konkret wurde folgendes beschlossen:
- Die Stromsteuer sinkt für das produzierende Gewerbe von 1,54 Cent/kWh auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent/kWh.
- Der Spitzenausgleich bei der Stromsteuer entfällt, da der europäische Mindestsatz unter den bisher zu zahlenden Werten liegt. Die Unternehmen werden dadurch erheblich von Bürokratie entlastet.
- Ob der Spitzenausgleich bei der Energiesteuer fortgeführt wird, ist unklar.
- Bei der Strompreiskompensation wird der Selbstbehalt gestrichen und die Regelung wird inklusive „Super-Cap“ für fünf Jahre verlängert.
- Der Selbstbehalt berechnet sich aus dem EU-Allowances (EUA)-Preis für das Jahr 2022 in Höhe von 54,06 Euro und dem CO2-Emissionsfaktor in Höhe von 0,72 Tonnen Kohlendioxid pro Megawattstunde. Daraus ergeben sich für den Strombezug von einer Gigawattstunde CO2-Kosten in Höhe von 38.923,20 Euro als Selbstbehalt pro Anlage. Die zusätzliche Entlastung ist also gering.
- Dazu verweist die Bundesregierung auf den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5 Mrd. Euro für 2024.
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