Corona-Gipfel in Berlin

Schutzmaßnahmen werden verschärft

Bund und Länder haben sich gestern Abend auf weitere Corona-Schutzmaßnahmen geeinigt. Der Bundeswirtschaftsminister will außerdem noch mehr für Unternehmen in der Krise tun.

Schutzmaßnahmen werden verschärftFoto: Romolo Tavani - stock.adobe.com

Im Kern haben sich Bund und Länder beim Treffen in Berlin darauf geeinigt, die lokalen Schutzmaßnahmen zu verschärfen, wenn das Infektionsgeschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage steigt. Dazu gehören laut Eckpunktepapier der Bundesregierung:

  • Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung,

  • Die Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen, Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes

  • Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal zehn Personen

  • die verbindliche Einführung der Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol

  • weitergehende verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum.

Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens innerhalb von zehn Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren. Laut Eckpunktepapier soll dann eine Kontaktbeschränkung eingeführt werden, die den Aufenthalt im öffentlichen Raum von nur noch fünf Personen oder den Angehörigen von zwei Hausständen gestattet.

Zum im Vorfeld des Gipfels diskutierten Beherbungsverbot wurden gestern keine bundesweiten Beschlüsse gefällt. Dies soll nach 8. November erfolgen.

Überbrückungshilfe verlängert?
Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet laut Medienberichten eine Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen vor. Demnach sollen die laufenden Überbrückungshilfen für Unternehmen bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Nach der jetzigen Regelung würden die Überbrückungshilfen zum Jahresende auslaufen. Verbesserungen sind, so heißt es, für das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Veranstaltungs- und Messebranche vorgesehen, unter anderem durch Nachbesserungen bei den Krediten der staatlichen Förderbank KfW und verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten.

Details zu allen Maßnahmen veröffentlicht die IHK sobald sie bekannt sind.

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