Früher Umstieg lohnt sich für Arbeitgeber

Neues Meldeportal Sozialversicherung im Echtbetrieb

Seit 4. Oktober 2023 ist das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. Für eine Übergangszeit kann das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden. Wer sich frühzeitig registriert, muss vorerst keine Nutzungsgebühren bezahlen.

Neues Meldeportal Sozialversicherung im EchtbetriebFoto: Christian Müller - Fotolia.com

Mittels der Anwendung sv.net tauschen mehr als 500.000 Arbeitgeber jährlich ca. 20 Mio. Sozialversicherungsmeldungen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger aus. Sv.net ist kein Lohnabrechnungsprogramm, sondern eine Ausfüllhilfe, mit der Sozialversicherungsmeldungen, Anträge für die A1 Bescheinigung, Beitragsnachweise, der digitale Lohnnachweis zur Unfallversicherung etc. auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden können. Am 4. Oktober 2023 ist nun das neue "SV-Meldeportal“ gestartet. Es wird ab 1. März 2024 sv.net vollständig ersetzen..

Das neue SV-Meldeportal enthält ein neues Design und auch eine Reihe von zusätzlichen oder überarbeiteten Funktionen, wie einen Online-Datenspeicher. Arbeitgeber, die sv.net nutzen, sollten frühzeitig umsteigen, denn die Nutzung des SV-Meldeportals ist laut der Online-Broschüre zum Portal in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 31. März.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Ab dem 1. April 2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.

Weitere Infos auf der Website des Portal-Betreibers ITSG

Katrin Glaser

Katrin Glaser

International und internationale Fachkräfte
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