Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler

Neue Pflichten

In 2019 beziehungsweise 2020 wurde die Transparenzverordnung und die Taxonomieverordnung erlassen, die die Offenlegungspflicht von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in Bezug auf nachhaltige Investitionen regeln. Die ersten Vorgaben sind nun ab 10. März 2021 einzuhalten.

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Ende 2019 wurde auf EU-Ebene die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenzverordnung) und Mitte 2020 die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) erlassen. Diese regeln die Offenlegungspflicht von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in Bezug auf nachhaltige Investitionen.

Der Anwendungszeitpunkt für die einzelnen Vorschriften ist gestaffelt. Die ersten Vorgaben sind ab 10. März 2021 einzuhalten. Die Verordnungen gelten für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34 d GewO, die mindestens drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Ob sie auch für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO gelten, ist noch nicht abschließend geklärt. Finanzanlagenvermittlern wird aber dringend empfohlen, die Pflichten zu erfüllen.

Zum Stichtag müssen neben den Produktgebern auch Versicherungsvermittler, die eine Versicherungsberatung für Versicherungsanlageprodukte erbringen, nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Konkret geht es um vorvertragliche Informationen zu Versicherungsanlageprodukten wie Fondspolicen und kapitalbildenden Lebensversicherungen. Die Informationen müssen bspw. auf der jeweiligen Homepage des Vermittlers veröffentlicht werden. Es ist damit zu rechnen, dass es in den kommenden Monaten und Jahren zu dem Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungsvermittlung noch zu diversen Anpassungen an regulatorische Vorgaben kommen wird.

Praxisorientierte Unterstützung zur Umsetzung der neuen Pflichten finden Sie in einer Checkliste des Bundesverband Deutscher Versicherungs­kaufleute e.V. (BVK).

Der Votum-Verband stellt Textempfehlungen zur Verfügung.

Die Transparenzverordnung gibt es bei der EU.

Die Taxonomieverordnung gibt es bei der EU.