IHK-Wahl 2020

Nachfrist bis zum 6. März

Für die im Mai anstehende Wahl zur IHK-Vollversammlung sind in den meisten Wahlgruppen noch Wahlvorschläge möglich. Der IHK-Wahlausschuss hat eine Nachfrist beschlossen.

Nachfrist bis zum 6. MärzFoto: keport / Shutterstock.com

Bis zum 6. März 2020, 12 Uhr, läuft die Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Solche sind – teilweise beschränkt auf eine Betriebsgrößenklasse – noch in den Wahlgruppen Industrie und Handel in allen Wahlbezirken möglich. Auch in den Wahlgruppen Kreditinstitute, Energieversorgung sowie Information und Kommunikation werden noch Wahlvorschläge entgegengenommen. Außerdem können noch Bewerber für die Mindestsitze Verkehr/Logistik und Handelsvertreter innerhalb der Wahlgruppe Unternehmensnahe Dienstleistungen vorgeschlagen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der zweiten Wahlbekanntmachung, die unter www.ihkrt.de/wahl-2020 eingesehen werden kann.

Die Nachfrist wurde angesetzt, da in den genannten Wahlgruppen nicht die nach den Vorgaben der Wahlordnung erforderliche Zahl von Kandidaten erreicht wurde. So soll jede Kandidatenliste mindestens eine Kandidatin oder einen Kandidaten mehr enthalten, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Mindestsitze innerhalb einer Wahlgruppe.

Wer darf kandidieren?
Kandidieren können Mitglieder der IHK Reutlingen oder ihre gesetzlichen Vertreter. Auch Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte dürfen kandidieren. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen. Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen beziehungsweise Wahlbezirken wählbar, kann sie nur einmal kandidieren.

53 Sitze und acht Wahlgruppen
Am 4. Mai 2020 werden die Briefwahlunterlagen versandt – gewählt werden kann bis zum 27. Mai 2020, 12 Uhr. 53 Sitze gibt es zu vergeben. Gewählt wird in acht Wahlgruppen: Industrie, Handel, Unternehmensnahe Dienstleistungen, Dienstleistungen, Kreditinstitute, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Energieversorgung sowie Information und Kommunikation. In Industrie und Handel gibt es jeweils Wahlbezirke für die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalb. Für diese und die Wahlgruppe Energieversorgung gibt es Mindestsitze nach Betriebsgrößenklassen. In den Wahlgruppen Unternehmensnahe Dienstleistungen und Dienstleistungen gibt es für einzelne Teilbranchen Mindestsitze.

Hintergrund: Die Vollversammlung
Die IHK-Vollversammlung ist das Parlament der Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region Neckar-Alb. Sie fasst unter anderem die Grundsatzbeschlüsse für die politische Interessenvertretung der IHK und entscheidet über das Budget, über die Höhe von Mitgliedsbeiträgen und Gebühren. Die gewählten Unternehmensvertreter bestimmen also die wesentliche Ausrichtung der IHK. An ihre Beschlüsse sind Präsidium und Geschäftsführung gebunden. Das Unternehmerparlament trifft sich im Regelfall drei Mal pro Jahr. Der Vollversammlung der IHK Reutlingen gehören bis zu 60 Unternehmensvertreter, davon 53 unmittelbar gewählte, aus unterschiedlichsten Branchen in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb an. Sie vertreten das Gesamtinteresse von über 42.000 IHK-Mitgliedsunternehmen in der Region Neckar-Alb.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite