Förderung von betriebliche Kinderbetreuung
Laufzeit noch bis Ende des Jahres
Das Förderprogramm unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei, nachhaltige Betreuungsangebote für Kinder von Beschäftigten zu schaffen. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung konzipiert. Gefördert werden neue Plätze in der betrieblichen Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Betreuung in Ausnahmefällen und Ferienbetreuung. Die Förderung erhalten die Träger des Betreuungsangebots. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Anbieter der Betreuungsplätze, mit denen die Unternehmen kooperieren.
Das Angebot richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und regt insbesondere die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen an. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze.
Der Programm hat eine Laufzeit vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesfamilienministeriums.
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