Neuer Service für Arbeitgeber
Kurzarbeitergeld per App
Ab sofort kann die Anzeige von Kurzarbeit sowie der Antrag auf Kurzarbeitergeld (kurz KuG) noch einfacher mit einer neuen App der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Unter dem Namen „Kurzarbeit App“ steht sie in den App-Stores von Apple und Google zur Verfügung. Mit der App können ohne vorherige Anmeldung die Unterlagen zu KuG-Anzeigen und -Anträgen per Smartphone-Kamera einscannt, hochgeladen und per E-Mail an die Agentur für Arbeit versendet werden.
Ob digital oder per Papier: Die Anzeigen sind nur der erste Schritt im zweistufigen Antragsverfahren. Anhand der Anzeige wird zunächst der grundsätzliche Anspruch geprüft. Im zweiten Schritt reichen Arbeitgeber nachträgliche Monatsabrechnungen ein. Dafür haben sie bis zu drei Monate Zeit. Wie hoch die tatsächliche Inanspruchnahme von Kurzarbeit ist kann deshalb erst beurteilt werden, nachdem die Arbeitgeber die Anträge auf Abrechnungen vorgelegt haben und diese bearbeitet sind.
Warnung vor Datendieben
Die Arbeitsagentur warnt: Derzeit werden betrügerische E-Mails mit dem Betreff „Kurzarbeitergeld“ versandt. Diese E-Mails täuschen als Absender eine Arbeitsagentur vor und fragen persönliche Daten ab. Mehr dazu auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
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