Smartphone-Nutzung im Ausland

Kostenfalle WLAN-Calls

Ob auf Geschäftsreisen oder für den Sommerurlaub: Auf das Smartphone kann man nicht verzichten. Das rät die Verbraucherzentrale beim Thema Roaming und Datennutzung im Nicht-EU-Ausland.

Kostenfalle WLAN-CallsFoto: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Grundsätzlich gilt: Wer beruflich oder privat in der EU unterwegs ist, zahlt grundsätzlich keine Roaming-Gebühren mehr. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen: Je nach Anbieter steht nicht das volle Datenvolumen zur Verfügung. Auch wer sich dauerhaft in einem Land aufhält, aber einen Mobilfunkvertrag in einem anderen abschließt, kann vom kostenlosen Roaming ausgenommen sein. Es gelten zudem Kosten-Obergrenzen für Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder: sie dürfen maximal 19 Cent pro Minute, eine SMS höchstens 6 Cent kosten.

Geltungsbereich der Roaming-Verordnung der EU

  • Die EU-Roaming-Verordnung gilt für die 27 EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie die sogenannten EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.
  • Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU, gilt für dieses Land nicht mehr die EU-Roaming-Verordnung. Zumindest derzeit ändere sich nach Angaben für Kundinnen und Kunden der Anbieter Telekom, Vodafone, O2 und 1&1 nichts. Teilweise begrenzen die Anbieter aber ihr Entgegenkommen bis Ende 2023.

Achtung bei Telefonaten mit WLAN
Teuer kann es aber werden, wenn man über WLAN telefoniert. Viele Smartphones unterstützen dies. Die Technik wird "VoWiFi" (englisch: Voice over Wireless Fidelity) genannt. Sie kann auch WLAN-Call oder WiFi-Call heißen. Der Mobilfunkanbieter muss die Funktion möglicherweise erst freischalten. Und er kann zusätzliche Kosten für solche Telefonate berechnen, denn sie fallen nicht unter die EU-Roaming-Verordnung.

Kostenfalle Sonderrufnummern
Beim Nutzen von Sonderrufnummern aus dem Ausland können zusätzliche Kosten entstehen, da diese unter Umständen nicht unter die "Roam like at Home"-Regelung fallen. Die angegebenen Preise gelten nur für Anrufe aus Deutschland. Über das Kostenrisiko müssen die Roaming-Anbieter bei der Einreise informieren.

Für Fernreisen
Wenn Sie außerhalb der EU oder des EWR telefonieren oder über Ihre mobile Datenverbindung surfen, müssen Sie also mehr Geld dafür bezahlen als in Ihrem Heimatland. Für mobiles Internet gilt eine weltweite Kostenbremse. Sie liegt standardmäßig bei 59,50 Euro. Ist dieser Betrag erreicht, sollte die mobile Internetverbindung automatisch getrennt werden.

Das automatische Trennen funktioniert jedoch nicht immer. Hintergrund: Die Regelung findet keine Anwendung, wenn der Betreiber eines besuchten Netzes in dem besuchten Land außerhalb der EU es nicht zulässt, dass das Nutzungsverhalten des Roamingkunden in Echtzeit erfasst wird. In diesem Fall wird Ihnen bei der Einreise mitgeteilt, dass die Kostenbegrenzungsfunktion nicht zur Verfügung steht.

Technische Voraussetzungen auf Fernreisen
Mit dem Handy telefonieren und surfen kann man im Ausland nur, wenn die Frequenz des dortigen Mobilfunknetzes vom eigenen Handy unterstützt wird. Es gibt vier Hauptfrequenzen für die mobile Telefonie: 850, 900, 1800 und 1900 MHz. 

Alle Handys, die in Deutschland funktionieren, können deshalb auf den Frequenzen 1800 und 900 Mhz funken. Deshalb bezeichnet man diese Geräte als Dualband-Handys.

  • In Nord- und Südamerika benötigt man dagegen ein Mobiltelefon, das weitere Mobilfunkstandards unterstützt (Tri- oder Quadband-Handy).
  • Wer in Japan oder in Korea telefonieren möchte, braucht ein UMTS-fähiges Mobiltelefon. UMTS kann nicht nur genutzt werden, um Daten zu übertragen, sondern auch um zu telefonieren.

Neue Geräte beherrschen in der Regel Quadband und UMTS. Allerdings gibt es bei der UMTS-Nutzung in den USA wegen anderer Standards Probleme. Dies gilt auch für LTE. Da man inzwischen mit dem Smartphone über Messenger (etwa Whatsapp) telefonieren kann, sind auch Gespräche auch über WLAN (WiFi)-Hotspots möglich.

Auch hier gilt: Achtung bei Anrufen über WLAN!
Mehr Infos.

Im Flugzeug und auf dem Schiff
Während des Fluges kann man ‒ je nach Netzabdeckung ‒ per Roaming-Verbindung via Satellit SMS verschicken und im Internet surfen. Roaming per Satellit ist bei allen Mobilfunkanbietern sehr teuer ist. Diese Datenverbindungen können bis zu 30 Euro pro Megabyte kosten.
Der Datenkostenairbag und die weltweiten Informationspflichten der Mobilfunkanbieter gelten derzeit nicht in Flugzeugen. Auch die EU-Roaming-Verordnung gilt nicht an Bord von Flugzeugen, denn diese umfasst nur sogenannte terrestrische Verbindungen (Verbindungen an Land). Die Alternative zu den teuren Verbindungen via Satellit ist der Internetzugang über WLAN. Immer mehr Airlines bieten dies vor allem auf Langstrecken an. Die Kosten werden extra abgerechnet. 

Auf dem Schiff
Die Mobilfunknetze an Land decken die Meeresgebiete nicht ab. Ihre Reichweite ist terrestrisch. Auf dem Meer können Telekommunikationsverbindungen daher nicht über die terrestrischen Mobilfunknetze hergestellt werden und sind entsprechend teuer.

Je nach Roaming-Abkommen des Netzbetreibers mit dem jeweiligen Schiffsnetz-Satellitennetzbetreiber gelten ganz unterschiedliche Preise: Ein Megabyte (MB) kann bis zu 30 Euro kosten. Ein MB reicht beispielsweise um 20 E-Mails ohne Fotos zu versenden oder zu empfangen oder fünf Webseiten zu öffnen. Für Telefonate nach Deutschland werden ‒ je nach Anbieter ‒ Beträge zwischen 3 und 7 Euro pro Gesprächsminute verlangt. Teilweise kann zusätzlich auch noch eine Einwahlgebühr anfallen. Auch eingehende Anrufe kosten: Die Gesprächsminute kann zwischen 1,50 und 7 Euro kosten. Da ist der Versand einer SMS mit Kosten zwischen 40 Cent bis 1,50 Euro noch vergleichsweise günstig.

Quelle: Verbraucherzentrale

Katharina Kreß

Katharina Kreß

Kommunikation
IHK-Zentrale
Position: Chefin vom Dienst Online-Redaktion
Schwerpunkte: Internet-Redaktion, Redaktion "WNA | Wirtschaft Neckar-Alb", Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreisgeschäftsführung Wirtschaftsjunioren
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