BSI startet Antragsverfahren

Sicherheitskennzeichen für Digitales

Hersteller und Diensteanbieter können das IT-Sicherheitskennzeichen über die Seiten des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen.

Sicherheitskennzeichen für DigitalesFoto: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Auftrag erhalten, ein freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen einzuführen. Das IT-Sicherheitskennzeichen schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher: Es ist ein Kennzeichen, mit dem grundlegende Sicherheitseigenschaften digitaler Produkte auf einen Blick erkennbar werden.

Dadurch wird eine Forderung der IHK nach mehr Transparenz zur IT-Sicherheit bei Kauf- und Einsatzentscheidungen aufgegriffen.

Zum Start ist es nun Herstellern möglich, in den Produktkategorien "Breitbandrouter" und "E-Mail-Dienste" Anträge auf Erteilung von IT-Sicherheitskennzeichen beim BSI zu stellen: Sie sichern damit zu, dass ihre Produkte bestimmte Sicherheitseigenschaften besitzen. In den "Fragen und Antworten für Hersteller zum IT-Sicherheitskennzeichen" finden sich für Hersteller weitere wichtige Hinweise.


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