BSI startet Antragsverfahren
Sicherheitskennzeichen für Digitales
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Auftrag erhalten, ein freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen einzuführen. Das IT-Sicherheitskennzeichen schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher: Es ist ein Kennzeichen, mit dem grundlegende Sicherheitseigenschaften digitaler Produkte auf einen Blick erkennbar werden.
Dadurch wird eine Forderung der IHK nach mehr Transparenz zur IT-Sicherheit bei Kauf- und Einsatzentscheidungen aufgegriffen.
Zum Start ist es nun Herstellern möglich, in den Produktkategorien "Breitbandrouter" und "E-Mail-Dienste" Anträge auf Erteilung von IT-Sicherheitskennzeichen beim BSI zu stellen: Sie sichern damit zu, dass ihre Produkte bestimmte Sicherheitseigenschaften besitzen. In den "Fragen und Antworten für Hersteller zum IT-Sicherheitskennzeichen" finden sich für Hersteller weitere wichtige Hinweise.
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