Fachkräftezuwanderung

Inkrafttreten neuer FEG-Regeln

Seit November 2023 gelten die ersten Neuerungen des überarbeiteten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG).

Inkrafttreten neuer FEG-RegelnGrafik: Bildagentur Zoonar GmbH/shutterstock.com

Die Regelungen betreffen hauptsächlich die Blaue Karte EU. Die Gehaltsschwelle für die Blaue Karte (Akademiker und IT-Spezialisten) wird deutlich abgesenkt auf aktuell ca. 40.000 Euro brutto für Engpassberufe und Berufsanfänger sowie ca. 44.000 Euro brutto jährlich für alle anderen Berufe. Die Liste der Engpassberufe wird erweitert. IT-Spezialisten benötigen weiterhin keinen Berufsabschluss und die notwendige Berufserfahrung wird auf drei Jahre gesenkt. Deutschkenntnisse müssen sie nicht nachweisen.

  • Ein in Deutschland anerkannter Berufsabschluss (Ausbildung oder Studium) berechtigt künftig zur Ausübung jeglicher qualifizierter Beschäftigung. 
  • Bei Berufskraftfahrern wird nicht mehr durch die Arbeitsagenturen geprüft, ob sie über eine EU/EWR-Fahrerlaubnis verfügen.
  • Die Westbalkan-Regelung wird entfristet. 

Weitere Informationen finden Sie auf make-it-in-germany.de

Svitlana Burmey

Svitlana Burmey

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Welcome Center
Schwerpunkte: Welcome Center, Auslandsmärkte, Außenwirtschaftsförderung, Auwi-Forum, CCI Institute for Emerging Markets
Telefon: 07121 201-243
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