Exportkreditgarantien

Hermesdeckungen für Ukraine-Geschäft

Unternehmen, die ihre Handelsbeziehungen zur Ukraine wieder aufnehmen wollen, können ihre Exportgeschäfte gegen politische oder wirtschaftliche Risiken absichern.

Hermesdeckungen für Ukraine-GeschäftFoto: Hstocks / iStockphoto.com

Mit Exportkreditgarantien des Bundes (auch als Hermesdeckungen bekannt) sichert der Bund seit 1949 deutsche Exporteure gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab, die der private Markt nicht absichern kann. Der Fokus von Exportkreditgarantien liegt traditionell auf Schwellen- und Entwicklungsländern. Hermesbürgschaften ermöglichen in vielen Fällen erst die notwendige Absatzfinanzierung eines Geschäfts. Das Deckungsangebot erstreckt sich dabei über die gesamte Wertschöpfungskette eines Exportgeschäftes – von der Fertigung über die Lieferung bis zur Bezahlung der letzten Rate. Sie stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen zur Verfügung – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Auftragshöhe.

Vereinfachtes Verfahren für die Ukraine
Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Ukraine und Deutschland sind vielfältig, etwa im Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und bei Investitionen deutscher Unternehmen in der Ukraine. Auf Beschluss der Bundesregierung wird ab sofort eine regelbasierte Prüfung angewendet für die Übernahme von Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen in die Ukraine. Diese tritt an die Stelle einer strengen Einzelfallprüfung und der Erfordernis von Banksicherheiten. Die Übernahme einer Deckung ist damit ab sofort auch ohne Banksicherheit möglich, sofern die risikomäßige Vertretbarkeit gegeben ist.

Natalja Forstmeier von der Euler Hermes AG berät Sie zu den erweiterten staatlichen Absicherungsmöglichkeiten für Exportgeschäfte: 0911 244 05 – 35 oder natalja.forstmeier@eulerhermes.com


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