Neue Richtlinien bei der „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Geförderte Unternehmensberatungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Details zur Verlängerung des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ veröffentlicht. Es können nun mehrere Beratungen in Anspruch genommen werden.

Geförderte UnternehmensberatungenFoto: contrastwerkstatt - Fotolia.com

Im Rahmen des Programms erhalten kleine und mittlere Unternehmen eine finanzielle Förderung, wenn sie sich von Beraterinnen und Beratern Unterstützung bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung einholen. Für die neue Periode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 gilt allerdings eine neue Förderrichtlinie mit wesentlichen Änderungen:

  • Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt nun einheitlich 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
  • Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.
  • Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen.

Mehr Informationen zum BAFA-Beratungsprogramm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU"

Details und die Anmeldeunterlagen stellt die BAFA zur Verfügung.

Victor Pauls

Victor Pauls

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Berater Gründung & Start-ups
Schwerpunkte: Existenzgründungsberatung
Telefon: 07121 201-204
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