Förderkredit wieder beantragbar
Für klimafreundliche Komponenten, Anlagen und Lösungen

Mit diesem Programm fördert die KfW besonders klimafreundliche Komponenten, Anlagen und Lösungen in Unternehmen. Das Programm enthält neben den bisherigen Tilgungszuschüssen neuerdings auch Zinsverbilligungen (Einführung zum 18. April), die aus dem Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert werden. Es war im November 2023 im Zuge der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes gestoppt worden.
Mit dem Programmstart tritt auch die novellierte Förderrichtlinie der Bundesförderung in Kraft. Durch diese wird das Antragsverfahren vereinfacht, sodass Unternehmen deutlich schneller mit einer Förderzusage für Investitionen in die Dekarbonisierung rechnen können und die exakte Förderhöhe vor Antragstellung besser vorhersehbar wird. Anders als bisher müssen nicht mehr zwingend aufwendig sogenannte Investitionsmehrkosten kalkuliert werden, sondern die Förderung kann direkt anteilig auf die gesamten Investitionskosten gewährt werden.
Nähere Informationen zur Förderung unter
www.kfw.de/295

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