Förderkredit wieder beantragbar

Für klimafreundliche Komponenten, Anlagen und Lösungen

Unternehmen können ab sofort wieder Anträge für das Kreditprogramm 295 „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ stellen.

Für klimafreundliche Komponenten, Anlagen und LösungenFoto: j-mel - stock.adobe.com

Mit diesem Programm fördert die KfW besonders klimafreundliche Komponenten, Anlagen und Lösungen in Unternehmen. Das Programm enthält neben den bisherigen Tilgungszuschüssen neuerdings auch Zinsverbilligungen (Einführung zum 18. April), die aus dem Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert werden. Es war im November 2023 im Zuge der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes gestoppt worden.

Mit dem Programmstart tritt auch die novellierte Förderrichtlinie der Bundesförderung in Kraft. Durch diese wird das Antragsverfahren vereinfacht, sodass Unternehmen deutlich schneller mit einer Förderzusage für Investitionen in die Dekarbonisierung rechnen können und die exakte Förderhöhe vor Antragstellung besser vorhersehbar wird. Anders als bisher müssen nicht mehr zwingend aufwendig sogenannte Investitionsmehrkosten kalkuliert werden, sondern die Förderung kann direkt anteilig auf die gesamten Investitionskosten gewährt werden.

Nähere Informationen zur Förderung unter
www.kfw.de/295

Dr. Elisabeth Musch

Dr. Elisabeth Musch

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Green Deal
Schwerpunkte: Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (INaWi), Green Deal, Nachhaltigkeit, Fördermittel Umwelt/Energie, IHK-Netzwerk Umwelt, Enterprise Europe Network, Verpackungsgesetz, REACH
Telefon: 07121 201-178
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