Aktuelle Fördermöglichkeiten

Für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Welche Förderung gelten derzeit in Sachen E-Mobilität? Hier gibt es einen Überblick.

Für E-Fahrzeuge und LadeinfrastrukturFoto: wellphoto - Fotolia.com

Was gefördert wird: Pkw & Leichtfahrzeuge + dazugehörige Ladeinfrastruktur (nur in Zusammenhang mit Fahrzeugförderung)
Höhe der Förderung: 40% der Investitionsmehrkosten, weitere 10% KMU-Bonus möglich
Antragsberechtigt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen
Förderaufruf/Zeitraum: 09. März bis 20. April 2023
Mehr auf der Website der NOW GmbH

BAFA-Umweltbonus
Was gefördert wird: Pkw
Höhe der Förderung: Bundesanteil bis zu 4.500 €
Antragsberechtigt: Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Vereine – ab dem 01.09.23 nur noch Privatpersonen!
Förderaufruf/Zeitraum: voraussichtlich bis Ende 2024
Mehr beim BAFA

Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil
Was gefördert wird: Fahrzeuge der Klassen M1-M2 (Netto-Listenpreis max. 65.000 €) und N1-N2 + dazugehörige Ladeinfrastruktur
Höhe der Förderung: Investitionsmehrkosten, pauschal 10.000 € für Fahrzeuge, 1.500€ für Wallboxen, 2.500 € für Ladesäulen
Antragsberechtigt: im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen
Förderaufruf/Zeitraum: bis zum 30.06.2023
Mehr auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums

BW-e-Solar-Gutschein
Was gefördert wird: Klassen M1, N1 & Leichtfahrzeuge + dazugehörige Wallbox
Höhe der Förderung: 1.000 € pro Fahrzeug, 500€ pro Wallbox
Antragsberechtigt: natürliche Personen, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Personengesellschaften
Mehr auf der Website der L-Bank

E-Nutzfahrzeuge
Was gefördert wird: Nutzfahrzeuge (N1, N2 und N3)
Höhe der Förderung: je nach Fahrzeugklasse zwischen 2.000€ bis zu 60.000€ pro Fahrzeug
Antragsberechtigt: Unternehmen, Körperschaften öffentlichen Rechts uvm.
Förderaufruf/Zeitraum: Ab 1. November 2022 bis längstens Ende 2023
Mehr auf der Website der L-Bank

E-Lastenräder
Was gefördert wird: Leichtfahrzeuge bis L5, Elektrolastenräder mit Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport, Elektrolastenanhänger für Fahrräder.
Höhe der Förderung: 25 % der förderfähigen Anschaffungskosten, max. 2.500 €.
Antragsberechtigt: Unternehmer, Freiberufler, juristische Person des privaten Rechts, Kommune oder eine gemeinnützige Organisation
Mehr auf der Website der L-Bank

E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
Was gefördert wird: E-Fahrzeug für Taxi-, Mietwagen- oder Carsharing-Betriebe
Höhe der Förderung: bis zu 3.000 €
Mehr auf der Website der L-Bank

Dr. Elisabeth Musch

Dr. Elisabeth Musch

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Green Deal
Schwerpunkte: Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (INaWi), Green Deal, Nachhaltigkeit, Fördermittel Umwelt/Energie, IHK-Netzwerk Umwelt, Enterprise Europe Network, Verpackungsgesetz, REACH
Telefon: 07121 201-178
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht