Innovationsgutscheine

Förderprogramm wird fortgeführt

Ab jetzt können wieder Anträge auf Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen gestellt werden.

Förderprogramm wird fortgeführtFoto: NicoElNino-Fotolia.com

Mit den Innovationsgutscheinen werden Betriebe bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie erhalten Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der eigentlichen Entwicklung und Umsetzung innovativer Vorhaben.

Über einen Innovationsgutschein förderfähig sind zum Beispiel Recherchen und Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen oder auch der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit. Anders als bisher gibt es nicht mehr fünf, sondern nur noch drei Gutscheinlinien. Das bisherige Förderspektrum ist dabei erhalten geblieben:

  • Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
  • Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen. 
  • Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen

Die genauen Förder- und Antragsbedingungen finden Sie unter: www.l-bank.de/innovationsgutschein

Dr. Tobias Adamczyk

Dr. Tobias Adamczyk

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Technologietransfermanager
Schwerpunkte: Technologietransfer, Kooperationen, Wirtschaft und Wissenschaft, Fördermittelberatung, Patente, TRIZ, Koordinierung der landesweiten TechnologietransfermanagerInnen (EFRE), IHK-Netzwerk Innovation, IHK-Netzwerk virtuelles Kraftwerk Neckar-Alb, Netzwerk Technologietransfermanager-BW, IHK-Netzwerk Wasserstoff, Institut für Wissensmanagement und Wissenstransfer (IHK-IWW)
Telefon: 07121 201-253
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
LinkedIn
Zur Detailseite


Zur Übersicht