IHK-Organisation und Zoll vereinfachen Ausfuhranmeldung
Eine Anmeldung genügt
In Deutschland gilt im Allgemeinen: Jede Ausfuhrsendung in ein Drittland muss mithilfe der Zoll-Software "Atlas" bei der örtlich zuständigen Zollstelle angemeldet werden. Weil "Atlas" aber pro Ausfuhrerklärung nur einen Ladeort vorsieht, waren bislang für Sendungen, die an mehreren Standorten zusammengestellt und verladen werden, mehrere Anträge nötig – auch dann, wenn die Lieferung an ein und denselben Empfänger ging.
Viele Sendungen werden "zusammengesammelt"
Und das ist in modernen Logistikkonzepten eher die Regel als die Ausnahme: Häufig werden für große Lieferungen mehrere Lager in verschiedenen Zollbezirken angefahren, bevor die komplette Warensendung schließlich an einem Ort gemeinsam verladen und an einen bestimmten Kunden exportiert wird.
In diesen Fällen war es bisher erforderlich, für jeden der vorgeschalteten Ladeorte eine eigene Ausfuhrerklärung zu erstellen. Das bedeutete viel Aufwand und widersprach dem im Unionszollrecht festgelegten Prinzip, dass für eine einzige Ausfuhrsendung auch eine einzige Ausfuhrerklärung ausreichen sollte.
Anmeldung nur noch an der letzten Binnenzollstelle
Der DIHK und die IHK Stuttgart haben nun gemeinsam mit der Generalzolldirektion eine pragmatische Lösung gefunden, um dieses aufwendige Vorgehen zu vereinfachen: Für Sendungen an einen einzigen Empfänger in einem Drittland genügt nun auch bei verschiedenen Ladeorten eine einzige Ausfuhranmeldung.
Zuständig ist dann die Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle), in deren Bezirk sich der letzte Verladeort befindet; dieser Ort wird dann in der "Atlas"-Software eingetragen. Dieses Vorgehen wird auf Antrag vom zuständigen Hauptzollamt einzeln oder global bewilligt.
Wichtig: Die Ausnahme gilt nur für Sendungen, die an einen Empfänger gehen, und nicht für Sammeltransporte verschiedener Kunden.
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