IHK-Stellungnahme zu Traufgängehütten
Die Lücke schließen
Die IHK attestiert der Stadt Albstadt in ihrer Stellungnahme, ein stimmiges Gesamtkonzept für die Gastronomie- und Übernachtungsangebote entlang der Wanderwege vorgelegt zu haben. Dieses Konzept war im Rahmen der Genehmigung vom zuständigen Regierungspräsidium Tübingen gefordert worden. Die IHK ist auf Grundlage des § 24 des Landesplanungsgesetzes in das Verfahren eingebunden.
Die IHK befürwortet die Planung von sieben Traufganghütten, von denen vier Übernachtungsmöglichkeiten bieten sollen, weil sie regional ein wachsendes Gästeaufkommen erwartet. Eine jüngst von der IHK in Auftrag gegebene Prognose sieht für den Zollernalbkreis die Zahl der Übernachtungsgäste in einem mittleren Szenario bis 2030 um 70.000 Personen ansteigen. Dazu kommt: Mit den Premiumwanderwegen hat sich die Stadt Albstadt zwar ein echtes touristisches Alleinstellungsmerkmal erarbeitet. Es fehlt jedoch an der begleitenden Infrastruktur, wie schon 2015 eine Umfrage belegte. „Die Gäste bemängelten, dass es entlang der Premiumwanderwege nicht das gibt, was sie von anderen Destinationen wie dem Allgäu oder Tirol kennen: authentische Gastronomie und Übernachtungsmöglichkeiten“, sagt IHK-Tourismusexperte Matthias Miklautz. Das geplante Projekt ist aus seiner Sicht insofern „ein wichtiger Beitrag zur Schließung der bestehenden Angebotslücke“, so Miklautz. Die Position der IHK zum Albstädter Projekt entspricht auch den von der IHK-Vollversammlung unlängst verabschiedeten tourismuspolitischen Grundsatzpositionen.
In ihrer Stellungnahme geht die IHK auch auf einzelne Meinungen ein, die sich gegen den Ausbau der touristischen Infrastruktur wenden. Im Sinne des wirtschaftlichen Gesamtinteresses und der im IHK-Tourismusausschuss geführten Diskussionen spricht sie sich jedoch für den Antrag der Stadt Albstadt aus.
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