Erste Teile des Ukraine-Hilfspakets startklar
Bürgschaften und KfW-Sonderprogramm
Das milliardenschwere Hilfspaket solle "Schritt für Schritt" umgesetzt werden, teilte das BMF am 3. Mai mit.
Bürgschaftsprogramme
Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen laufen bereits: Für entsprechende Bürgschaften der Bürgschaftsbanken können seit dem 29. April Anträge gestellt werden. Das Gleiche gilt für das Großbürgschaftsprogramm, in dem Betriebsmittel- und Investitionskredite von Unternehmen ab 20 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf innerhalb und ab 50 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen verbürgt werden – in der Regel mit 80 Prozent, in besonderen Einzelfällen mit bis zu 90 Prozent. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befinde sich die Bundesregierung in "weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission", so das Bundesfinanzministerium.
KfW-Sonderkredite
Das "KfW-Sonderprogramm UBR 2022", das kurzfristig die Liquidität der Betriebe sichern soll, ist bis Jahresende 2022 befristet. Es verschafft Unternehmen aller Größenklassen und Branchen Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit einem Volumen von bis zu 100 Millionen Euro bei weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine "Konsortialfinanzierungsvariante" mit substanzieller Risikoübernahme angeboten, also eine Version, an der sich mehrere Banken beteiligen. Auch beim KfW-Sonderprogramm sind die Beihilfengespräche mit der EU-Kommission laut BMF weit fortgeschritten.
Um die Kfw-Programme in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen nachweisen, dass sie infolge der Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder der Kriegshandlungen in der Ukraine etwa Umsatzrückgänge oder Produktionsausfälle erlitten haben oder dass ihre Energiekosten mindestens 3 Prozent des Jahresumsatzes 2021 ausmachen.
Weitere Maßnahmen sollen folgen
Weitere wichtige Teile des Hilfspakets sind noch in der Vorbereitung. Das gilt für die Anfang April angekündigten direkten Energiekosten-Zuschüsse, für Eigenkapitalhilfen und ein Finanzierungsprogramm für Unternehmen, die von dramatischen Preissprüngen an Energiebörsen belastet sind.
Mehr Infos zum Start des Schutzschildes gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Zur Übersicht